Das Rauchen in öffentlichen Räumen ist in der Schweiz sowohl auf Kantons- als auch auf Bundesebene geregelt. Die Folge davon ist eine unübersichtliche Gesetzeslandschaft.
British American Tobacco Switzerland begrüsst Regelungen zum Nichtraucherschutz an öffentlichen Orten. Auch in der Gastronomie ist ein effektiver Nichtraucherschutz notwendig. Hier sollte jedoch die Wahlfreiheit für Gast und Gastronom an erster Stelle stehen. Wir glauben an die Möglichkeit, sowohl „saubere“ Luft als auch den Genuss einer Zigarette vereinbaren zu können und damit an die gegenseitige Toleranz von Rauchern und Nichtrauchern, um so ein Miteinander in der Gastronomie zu ermöglichen.
Das eidgenössische Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen wurde am 3. Oktober 2008 durch die Bundesversammlung nach vier Jahre Verhandlungen verabschiedet. Das Bundesgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Kantone ohne Verletzung von Bundesrecht strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen dürfen. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen wird ein Rahmengesetz für alle Kantone sein.
Am 01. Mai diesen Jahres trat das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in allen 26 Schweizer Kantonen in Kraft mit der Möglichkeit striktere Bestimmungen im Rahmen des Rauchverbots zu erlassen. British American Tobacco Switzerland setzt sich für eine Harmonisierung der kantonalen Bestimmungen ein, um somit ein optimale gesamtschweizerische Lösung zu erreichen.
Die Folgen eines schweizweiten Rauchverbots sind schwer einzuschätzen. Ein Blick auf andere Länder zeigt, dass Rauchverbote von Land zu Land unterschiedliche Auswirkungen auf die Gastronomiebranche und den Arbeitsmarkt haben.
Was die Auswirkung eines Rauchverbots auf den Tabakkonsum und den Anteil der Raucher an der Gesamtbevölkerung betrifft, gibt es ebenfalls von Land zu Land starke Unterschiede.
Für die Analyse der Auswirkungen eines Rauchverbots spielen deshalb verlässliche Zahlen eine wichtige Rolle. Studien, die sich mit diesem Thema befassen, sollten von unabhängigen und glaubwürdigen Organisationen durchgeführt werden. Zu bevorzugen sind daher die offiziellen, von Regierungen und Gesundheitsbehörden veröffentlichten Zahlen, sowie in Fachzeitschriften veröffentlichte Studien.
British American Tobacco Switzerland ist der Ansicht, dass niemand gegen seinen Willen dem Tabakrauch in der Umgebung ausgesetzt sein sollte. Aus diesem Grund begrüssen wir Regelungen zum Nichtraucherschutz an öffentlichen Orten und insbesondere in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Es ist jedoch wichtig, dass die Gesetzgebungen ausgewogen sind, sodass die Bedürfnisse von Nichtrauchern und Rauchern berücksichtigt werden. Unserer Meinung nach geht es beim Thema „Rauchen in der Öffentlichkeit“ auch um Toleranz und gegenseitigen Respekt. Ein friedliches Miteinander zwischen Nichtrauchern und Rauchern ist möglich.
British American Tobacco Switzerland hat eine Reihe hilfreicher Empfehlungen entwickelt, die in öffentlichen Räumen den Dialog zwischen Nichtrauchern und Rauchern fördern sollen:
2008 lancierte British American Tobacco Switzerland mit grossem Erfolg die Pocketbox. 250'000 Exemplare der portablen Aschenbecher haben wir an Openairs, an Badestränden und in Skigebieten bereits verteilt. Im Herbst 2009 ging British American Tobacco Switzerland zudem eine Partnerschaft mit der Stadt Lausanne ein. Hierfür kreierten wir eine exklusive Lausanne-Pocketbox.